Alle 13 Artikel zum Thema Deutschland auf neuerdings.com:
Die Mobilfunkshopkette “The Phone House” zahlt jetzt für alte Handys eine Prämie beim Abschluss eines neuen Vertrags oder beim Kauf von Hardware bzw. Zubehör.
Unter dem Motto „Aus Alt mach Neu!“ nimmt “The Phone House” (TPH) beim Kauf eines neuen Handys, Notebooks oder auch für Zubehör das alte Mobilfunktelefon des Anwenders in Zahlung. TPH verspricht dabei, dass die Kunden den deutschlandweit tagesaktuellen Marktpreis erhalten, was laut ihren Angaben je nach Gerät bis zu 200 Euro sein könnten.
Die Bewertung des Altgeräts wird dabei in nur einer Minute direkt und schnell im Shop vorgenommen. Das damit verbundene Angebot bleibt für alle, die Bedenkzeit benötigen, eine Woche lang bestehen. Erfüllt das aktuelle Handy nicht mehr die Ansprüche eines Nutzers, kann er es jetzt in allen TPH-Shops in Zahlung geben und so zum Beispiel sein altes iPhone durch ein neues iPhone 3GS ersetzen. Bei TPH hat man den Vorteil, dass man nicht an einen einzelnen Mobilfunkprovider gebunden ist. Nichtsdestotrotz muss man darauf achten, dass Handyangebot und Vertragsbedingungen stimmen.
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Mit txtr erscheint der erste E-Book-Reader aus Deutschland, der dem Kindle Konkurrenz machen könnte.
Ich bin mir noch nicht so ganz sicher, ob E-Books ein Hype sind, oder ob sich da eine echte Nische auftut. Aber der Menge an neuen E-Readern (
Endless Ideas BeBook (Affiliate-Link) , Kindle,
Sony Digital Reader (Affiliate-Link) , Barnes& Noble Nook) nach zu urteilen, schient sich ein durchaus großer Markt zu entwickeln. Wer viel Fachbücher lesen muss wird einen E-Reader schnell zu schätzen wissen, aber auch darüber hinaus sind die Geräte interessant. Wie wäre es, wenn man seine Zeitungsabo über den E-Reader bekommt? Der txtr erweitert die Funktionalitäten der E-Book-Reader um den Bereich Mobilfunk, was die Sache mit dem Abo wie beim Kindle leichter macht.
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Ab sofort können auch deutsche User im Apple iTunes Store Filme kaufen oder ausleihen.
In den USA können sich iTunes-Store Nutzer schon lange einen netten Abend mit aktuellen Kinofilmen machen. Film aussuchen, runterladen, anschauen, fertig. Entweder kauft man den Film ganz, oder man leiht ihn sich kurz aus. Heute hat Apple bekannt gegeben, dass man ab sofort auch in Deutschland diesen Service nutzen kann. Die Preise können sich durchaus sehen lassen:
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Guten Morgen, studiVZ. Nur ein paar Monate nach Facebook hat jetzt auch studiVZ ein eigenes App.
Ich gebe es gleich zu, dass ich studiVZ nur so mittelinterssant finde. Ich lungere bei
Facebook rum, da die Seite einfach mehr Funktionen bietet. Und so habe ich natürlich auch das Facebook-App auf meinem iPod Touch installiert, dessen Funktionsumfang dem der Webseite schon recht ähnlich ist. Jetzt springt also auch StudiVZ, die ehemals reichweitenstärkste
Partnervermittlung Onlinekarteikartensammelstelle auf den App-Zug auf:
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Die Bundesregierung hat es nun offiziell bekanntgegeben: die DE-Mail kommt. Ob die Bürokratie damit einfach nur digitalisiert wird oder ob die DE-Mail eine echte Erleichterung darstellt, steht noch in den Sternen.
Die DE-Mail kommt! Klingt ja super. Was das ist und vor allem was das soll, hat sich bisher allerdings nicht sonderlich herumgesprochen. » weiterlesen
“Intelligente Knete” heisst eine Knetmasse mit ausserordentlichen Eigenschaften: Der Stoff auf Silikonbasis fliesst wie Lava, springt wie ein Gummiball und splittert wie Glas.
Silly Putty hiess das Zeug, das wir in Plastikeiern in den siebziger Jahren von der Tante in Amerika geschenkt kriegten: eine pinke Masse, die sich kneten und verformen liess, aber auch Fäden zog, wenn man langsam an ihr zerrte – je mehr “schnelle” Gewalt man auf die Masse einwirken liess – zum Beispiel das Putty an die Wand warf – desto spröder reagierte es: Als Springender Gummiball oder gar als splitternder Klotz.
Diese Masse gibts jetzt in Deutschland unter dem Namen “Intelligente Knete”:
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Microsoft hat für seinen Mediaplayer Zune eine Reihe von neuen Funktionen nicht vorgestellt: so können Anwender auch nicht – WLAN-Hotspot vorausgesetzt – Internetradio hören und die Lieder bei Gefallen direkt nicht kaufen. Denn einen klitzekleinen Nachteil hat das Gerät: es wird auch diese Zune-Generation nicht in Europa geben.
Der
Zune-Mediaplayer von Microsoft bietet seinen Anwendern außerdem die Möglichkeit, mit den “Zune-Channels” personalisierte Playlisten auf das Gerät zu übertragen. Auch können Anwender mit dem Gerät spielen. Einige Games werden mitgeliefert, andere können aus dem Web geladen werden. Weiterhin ermöglicht Microsoft den Zune-Eignern “eine Art Tauschbörse für Musik mit Freunden”, so die Microsoft-Information auf
Pressetext.at. Den teuersten Zune gibt es mit 120 GB-Festplatte für 250 US-Dollar, die beiden Flash-Spitzenmodelle mit 8 bzw. 16 GB kosten 150 bzw. 200 USD. Microsoft hatte die neuen Zunes auch in Deutschland zeitgleich zu Apples neuer iPod-Armada angekündigt, und sie sollten ab Mitte September im Laden liegen.
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Ab Oktober wird es das Apple iPhone 3G auch in Deutschland mit Prepaid-Karte und alternativen Vertragstarifen geben. Das teilte ein T-Mobile Sprecher auf einer Pressekonferenz mit.
Ab dem 1. Oktober gibt es das iPhone auch Vertragsfrei in Deutschland. Das teilte nach Informationen von
teltarif.de ein T-Mobile Sprecher vergangenen Freitag auf einer Pressekonferenz in Bonn mit. Das 8GB Modell soll den Informationen zufolge 569 Euro kosten und im “T-Mobile XtraPac” mit einem Guthaben von 100 Euro kommen. Das 16GB Modell soll vorerst nicht angeboten werden:
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Mit dem Raucherschirm und dem etwas unpassenden Thema “Smoke on the Water” können aus den Kneipen verbannte Deutsche es den Briten gleichtun und draussen qualmen.
Es kam mit unmittelbarer Härte und zwang die Gastwirte der Bundesrepublik dazu entweder ihre rauchende Klientel vor die Türe zu schicken oder ihr aber den Zutritt zu verwehren: Das Rauchverbot.
Die Engländer haben damit etwas mehr Erfahrung, und in Irland sollen Gastwirte sogar Löcher in ihre Pubs gehämmert haben, weil das Rauchverbot nur für Räume mit mindestens drei Wänden gilt. Oder sie stellten einen alten Bus vors haus, der als Rauchkabine diente. Mit diesem Schirm geht’s auch einfacher, und noch dazu werden die Kippen sauber entsorgt:
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Dass T-Mobile bei der Durchsetzung der iPhone-Vertragsbedingungen auf jedes Detail achtet, davon war auszugehen. Sipgates VoIP-Client ist dem rosa Riesen entsprechend auch ein Dorn im Auge. Und sicherheitshalber mahnt er den Anbieter jetzt ab.
Ein Bild, das T-Mobile ein Dorn im Auge ist: Ein iPhone mit Sipgate-Client. (Bild: Sipgate)
Als ich mich im Zuge der Recherche zu unserem “iPhone in Deutschland”-Special mit den genauen Vertragskonditionen beschäftigt habe, bin ich vor allem über den folgenden Satz gestolpert: “Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages“. Warum? Nun, es war davon auszugehen, dass es früher oder später im AppStore Programme für eben jene Verwendungszwecke geben würde. Entsprechend gespannt war ich auf die Antwort auf die Frage, wie T-Mobile die Verwendung solcher Programme unterbinden will. Eine Antwort gibt es mittlerweile – den Software-Hersteller einfach verklagen:
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