Die Tücken der Spracherkennung:
Beleidigende Vorladung
Es ist ein uralter Witz, daß das mit der Spracherkennung zum Diktat von Briefen nicht gutgehen kann, weil am Schluß noch ein dahingesagtes “was für ein blödes Arschloch” mit auf dem Papier landet, das eine Sekretärin natürlich ignoriert hätte. In Augsburg wurde der Witz nun Realität.
Immer alles tippen müssen geht auf die Finger, und Sekretärinnen können sich immer weniger Büros leisten. Spracherkennung heißt die Lösung, Naturally Speaking 10 von Nuance kam dieser Tage heraus und wird von mir gerade getestet. Mein Spezialvokabular ist dabei jedoch ebenso ein Problem wie unerwartete Unterbrechungen (“Nein, ich möchte wirklich keine Lotterielose kaufen!”).Ärzte und Juristen benutzen Spracherkennungssoftware dagegen seit Jahren: Das Fachvokabular ist der Software bekannt, es gibt entsprechende Varianten. Doch fehlt der Software natürlich die menschliche Intelligenz, ein “schicken Sie das dem alten Sack per Einschreiben, sonst behauptet er wieder, er habe es nicht erhalten” nicht aufzuschreiben, sondern auszuführen. Das wurde einem Augsburger Richter zum Verhängnis:
Der hatte nämlich in einer Vorladung an einen Schmuggler, der 180 geschützte Schildkröten im Gepäck hatte, den ohne Zweifel emotional gefärbten Satz “Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen” gesprochen. Gefolgt von einem “streich das” und einer druckfähigeren Formulierung. Doch aus irgendeinem Grund ging die jugendfreie Version zwar an seine Kollegen, doch ausgerechnet der Angeklagte bekam die ungefilterte Variante.
Klar, daß der nun den Richter als voreingenommen betrachtet. Und behauptet, kein Arschloch unschuldig zu sein. Die 180 Schildköten sind also wohl in einem kurzen, unachtsamen Moment in seine Koffer gesprungen. Oder der Richter hatte mit seinem Vor-Urteil doch Recht. Aber er hätte es nicht so direkt aussprechen dürfen, denn Spracherkennungsoftware ist bei sowas ganz hart und gnadenlos…so, wie die Justiz halt.



























Artikel per Feed
Artikel per E-Mail
Artikel bei Twitter
Facebook-Seite