Sipgate vs. T-Mobile:
Der Tragödie zweiter Teil
Vor zwei Wochen haben wir bei neuerdings schon über den Streit zwischen sipgate und T-Mobile berichtet, in dem T-Mobile die weitere Verbreitung des VoIP-Clients unterbinden will. Jetzt schlägt Sipgate zurück und erwirkt ein Verbot der iPhone-Werbung.
Sipgate vs. T-Mobile: The story continues. Bisher ist im Fall des Sipgate VoIP-Clients kein Urteil gefällt, Anbieter sipgate weigert sich, eine von T-Mobile gestellte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hintergrund: T-Mobile sieht den Sipgate VoIP-Client als Gefahr für die deutschen iPhone-Verträge, angeblich verführe er die Nutzer dazu, das Handy zu hacken und damit Vertragsbruch zu begehen. Ein zweiter nicht unerheblicher Grund: Könnten die Vertragskunden VoIP nutzen, würde dies einen finanziellen Schaden für T-Mobile bedeuten. Ein letztes Wort ist in dem Fall noch nicht gesprochen, im Gegenzug aber hat sipgate zurückgeschlagen und T-Mobile verklagt:
Stein des Anstoßes: T-Mobile verspricht in der iPhone-Werbung Dinge, die in den Vertragsbedingungen nach Ansicht von sipgate anders aussehen.
Im Detail: T-Mobile wirbt mit einem “freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate”. Stimmt leider nicht ganz, stehen doch in den Vertragsbedinungen diverse Ausnahmen und Einschränkungen. Beispiel: Chatten und Telefonieren darf man nicht über die Datenverbindung, ebenso darf man sich im T-Mobile-Vertrag nicht in IP-VPNs einwählen, wie sie von vielen Firmen genutzt werden- eine besonders prekäre Ausnahme, ist doch auf dem iPhone ein entsprechender Client dafür vorinstalliert. Zuletzt wird die rein technisch gesehen nicht ganz einwandfreie Flatrate angeklagt: In den Tarifen wird ab bestimmten Datengrenzen das Downloadtempo gedrosselt, so dass einige Internetdienste, wie YouTube oder Webstreaming, gar nicht oder nur begrenzt nutzbar sind.
Das allseits bekannte Amtsgericht Hamburg sah das genauso wie sipgate und folgte dem Antrag. Folge: Die bisherige iPhone-Werbung muss aus dem Verkehr gezogen werden, bei Zuwiderhandlung muss T-Mobile ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000? bezahlen und bis zu zwei Jahre Ordnungshaft absitzen (kollektiv? Oder durch Vertretung?).
Thilo Salmon, Geschäftsführer von sipgate, wünscht sich für die Zukunft einen faireren Umgang zwischen T-Mobile und seinen Kunden:
“Es ist schlicht nicht an T-Mobile für den Kunden zu entscheiden, wie er seinen Internetzugang nutzt oder welche Webseiten er liest. Sollte sich hieraus ein Trend ergeben, hoffe ich, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Kunden eingreifen wird.”
Man darf gespannt sein, wie sich der “Krieg” zwischen T-Mobile und sipgate entwickeln wird und wer am Ende den längeren Atem hat. Allzu schlecht sieht es für sipgate jedenfalls nicht aus.



























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Wieso verbietet man chatten? Das macht doch so gut wie keinen Traffic. Da habe ich lieber 1 GB, darf aber damit machen was ich will.
Die Teletubbies da denkt mann es geht nicht dümmer kommt sofort der Gegenbeweis.
Gruß