Zehnder Satreceiver:
Als Schwarzseherei verboten

Wolf-Dieter Roth, 6. Mai 2008 02:07 Uhr, 5 Kommentare Kommentare

Der Bezahl-TV-Sender Premiere hat die Satellitenreceiver, mit denen sich das aktuelle Verschlüsselungssystem Nagravision hacken läßt, offiziell per Gerichtsurteil verbieten lassen. Sie wurden vom Traditionsunternehmen Zehnder importiert.

Bild
Dank Premiere weiß man nun auch als Nicht-Hacker, welches Fabrikat auch ohne Abo die teuren Programme empfangen konnte

Satelliten-Receiverimporte aus China hatten Premiere das Weihnachtsgeschäft versaut, weil sie auch ohne Smartcard das in Nagravision kodierte Programm wiedergeben. Dagegen wird Premiere langfristig die Verschlüsselung wechseln und kurzfristig die Smartcards. Außerdem muss aber der Sat-Spezialist Zehnder seine Hardwarebestände dem Gerichtsvollzieher übergeben:

Die Hackerboxen wurden nämlich von ihm importiert. Und das gibt nun Ärger für Importeur, Händler und auch Käufer:

Zehnder kassierte vom Landgericht Hamburg eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung. Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten sind fällig, wenn Zehnder weiterhin

Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen

unter die Leute bringt.

80 Jahre Zehnder

Das klingt dramatisch, doch ist das die in Deutschland übliche Standardsumme für einstweilige Verfügungen, die auch fällig wird, wenn jemand eine E-Mail-Adresse weiter benutzt, die ein Markeninhaber ihm abnehmen möchte.

Kritischer ist allerdings, daß die Benutzung der “Receiver mit eingebauter Smartcard” ebenfalls verboten ist, wie alles, das die Verschlüsselung von Pay-TV umgeht. Und Premiere infolgedessen nicht nur gegen den Importeur und Händler, die die illegale Ware verkauft haben, vorgehen wird, sondern auch gegen die Käufer.

Wer eine solche Wunderbox also nicht anonym im Laden, sondern in einem Online-Shop erstanden hat, kann sich auf unerwünschten Besuch und einen Verlust seines Gerät sowie eine Strafanzeige einstellen.

Bei Zehnder wusste man sich zunächst offenbar nicht anders zu helfen, um die Angebote aus der Website zu nehmen, als MySQL abzuschiessen – die Zehnder Website zeigt derzeit nur noch Verbindungsfehler zur Datenbank an.

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5 Kommentare

  1. Viktor
    schrieb am 6. Mai 2008 um 07:52 Uhr (#)

    das ist aber nett von ihnen, dass die die Datenbank geschossen haben!

  2. Schreibt hier auf dem Blog Wolf-Dieter Roth
    schrieb am 6. Mai 2008 um 09:57 Uhr (#)

    Na das wird nicht die Kundendatenbank sein, die gehört ja nicht online, sonst wäre es doppelt frevelhaft. Eher hat die Kripo halt schon ein paar PCs mitgenommen und dabei auch den mit der SQL erwischt.

    Erinnert mich an die 70er, da ging das mit Radios so, die zu gut waren und neben UKW auch noch andere Dinge wie Polizei- und Flugfunk empfingen. Die Kripo nahm dann bei den versandhändlern die Kundenkartei mit und viele Leute bekamen eine kleine Hausdurchsuchung…

  3. Knut
    schrieb am 6. Mai 2008 um 10:21 Uhr (#)

    Wer eine solche Wunderbox also nicht anonym im Laden, sondern in einem Online-Shop erstanden hat, kann sich auf unerwünschten Besuch und einen Verlust seines Gerät sowie eine Strafanzeige einstellen.

    Das ist absoluter Schwachsinn. Schön, dass du der Propaganda der Premiere-Trottel erlegen bist und dir nicht einmal die Mühe gemacht hast, die EV zu lesen. Dort ist explizit NICHT von den Adressen der PRIVATEN Käufer die Rede. Diese Daten muss Zehnder nicht herausgeben.

    Ansonsten könntest du noch erwähnen, dass JEDER eine EV “kassieren” kann. Um so etwas zu erwirken, braucht es nicht viel. Und dagegen machen kann man erst einmal (fast) nichts. Schuld oder Unschuld ist damit noch lange nicht entschieden. Und dass mit unberechtigten EVen nicht zu spaßen ist, dürfte auch klar sein. Mal sehen, wer am Ende lacht.

  4. Schreibt hier auf dem Blog Wolf-Dieter Roth
    schrieb am 6. Mai 2008 um 10:36 Uhr (#)

    Zivilrecht und Strafrecht sind zweierlei Dinge. Und das sogenannte “Lex Leo” gibt auch strafrechtliche Maßnahmen gegen die Nutzer der Geräte her.

    Premiere wird sich sicher nicht nur mit der EV begnügen, die allerdings – auch wenn es nur ein “Schnellgericht” ist – zumindest in erster Instanz im Hauptverfahren meist Bestand hat, weil dieselben Richter Dich im Hauptverfahren in die Pfanne hauen wie zuvor per EV. Über EVs mußt Du mir wirklich nichts erzählen, per EV kannst Du sogar dem Nachbarn die Liebesbriefe seiner Frau konfizieren und veröffentlichen lassen, schon klar. Und die Endkunden werden auch in den meisten Fällen nicht direkt beim Importeur gekauft haben, ich denke vonm daher nicht, daß Zehnder solche Adressen überhaupt hat. Aber wenn, steht kaum in der Kartei “Hallo Premiere, dies ist kein Händler, sondern nur ein Privatmann!”

    Morgen kommt sicher noch kein Hausbesuch. Langfristig halte ich das aber für möglich, weil es nun mal dieses spezielle EU-Gesetz gegen Pay-TV-Zugangsschutz-Umgeher (mag die Käufer der Boxen jetzt nicht als Hacker bezeichnen, das wäre sachlich falsch) gibt.

    Schon vergessen, was es für ein Theater um bei Ebay angebotene Kartenprogrammierer gab, obwohl die Dinger nur Handy-SIM-Karten programmieren konnten und keine Premiere-Karten? Da ist die EV hier weit weniger “unberechtigt”.

  5. Knut
    schrieb am 6. Mai 2008 um 23:14 Uhr (#)

    Aber wenn, steht kaum in der Kartei ?Hallo Premiere, dies ist kein Händler, sondern nur ein Privatmann!?

    Das ist sicher richtig. Dennoch lässt sich das an der Menge ablesen. Wobei das vorerst eher Theorie ist…

    Naja, wir werden sehen. Wird noch eine spannende Angelegenheit.

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