MP3-Abgabe in der Schweiz Wer wieviel verdient

Damian Amherd, 15. September 2007 09:16 Uhr, 10 Kommentare Kommentare

Die MP3-Abgabe in der Schweiz ist nun seit zwei Wochen in Kraft (wir haben bereits darüber berichtet und auch schon zum Kampf aufgerufen) und dank David Bauer von 78s.ch wird nun klar, wer eigentlich wieviel von der Abgabe abkriegt. Die CHF81.- , welche auf einen 160GB iPod Classic fällig werden, werden wie folgt verteilt:

Verwaltungsaufwand SUISA

17.-

Ausland

26.-

Grossverleger in der Schweiz

25.-

Urheber/Künstler in der Schweiz

13.-

TOTAL

81.-

Oder grafisch ausgedrückt:

Suisa

Unterm Strich bleiben den Urhebern und Künstlern in der Schweiz also bloss 1/6 der Gebühr – lustigerweise weniger, als für die SUISA selbst übrigbleibt, eine Organisation, bei welcher der Durchschnittslohn 111′000.- beträgt. Irgendetwas ist faul im Staate Helvetien…

Übrigens: nach dem konspirativen Brainstorming letzte Woche wird es bald schon wieder etwas von unserer Aktion MP3 – SUISAfrei! zu hören und lesen geben – stay tuned!

78s: MP3-Player-Gebühr: Wer wirklich profitiert

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10 Kommentare

  1. mds
    schrieb am 15. September 2007 um 15:05 Uhr (#)

    Durchschnittslohn 111?000.-

    Wie errechnet sich diese Zahl? ;)

  2. maarti
    schrieb am 15. September 2007 um 19:14 Uhr (#)

    ganz einfach: jahresbericht downloaden, lohnsumme suchen und durch die Anzahl der Mitarbeiter teilen, welche auch im Jahresbericht aufgeführt werden

  3. Daniel
    schrieb am 16. September 2007 um 09:17 Uhr (#)

    Eigentlich sinds noch 7.6 % weniger, da man noch die MWSt abziehen muss. Die geht an den Staat. Also bleiben für die armen Künstler noch knapp 14.9 %.

  4. mds
    schrieb am 16. September 2007 um 12:40 Uhr (#)

    ganz einfach: jahresbericht downloaden, lohnsumme suchen und durch die Anzahl der Mitarbeiter teilen, welche auch im Jahresbericht aufgeführt werden

    Wie sieht diese Rechnung in Zahlen aus?

  5. Bo
    schrieb am 16. September 2007 um 15:20 Uhr (#)

    http://tages-anzeiger.ch/…d/666854.html#666865

    ca. 20 Mio CHF Personlaufwand
    ca. 200 Mitarbeiter

  6. Bo
    schrieb am 16. September 2007 um 15:21 Uhr (#)

    http://tages-anzeiger.ch/…tergrund/666854.html

  7. mds
    schrieb am 16. September 2007 um 15:42 Uhr (#)

    ca. 20 Mio CHF Personlaufwand
    ca. 200 Mitarbeiter

    Du verwechselst Personalaufwand mit Entlöhnung.

  8. Bo
    schrieb am 16. September 2007 um 15:55 Uhr (#)

    nun ja, mit ist schon klar, dass in den 20 Mio die AHV- und Pensionskassenbeiträge drin sind.

    Vermutlich hat die SUISA alle Putzfrauen “ausgelagert” und beschäftigt nur noch Juristen :-)

  9. Nicola
    schrieb am 18. September 2007 um 08:07 Uhr (#)

    War ja klar, dass unsere Politiker gestern kein Wort über die Erhöhung der MP3-Player verloren haben.
    Für die SP wäre dies wohl ein Schlag in die eigene Wahlgemeinschaft, da sich viele Kulturschaffende bei Ihnen befinden.

    Vor den Wahlen finden jedes Jahr Heuchlereien statt, welche danach (wenn man gewählt wird) nicht eingehalten werden.

  10. mds
    schrieb am 18. September 2007 um 11:04 Uhr (#)

    Für die SP äusserte sich Nationalrätin Leutenegger wie folgt:

    In der Öffentlichkeit hat die Diskussion um die Geräteabgabe grosse Wellen geworfen, nachdem das Bundesgericht entschieden hatte, dass die Leerkassettenvergütung auch auf neuen Speichermedien, wie iPods, erhoben werden darf. Das ist nun aber nicht Gegenstand der heutigen Vorlage. Wir hatten einen entsprechenden Antrag im Rahmen der Kommissionsberatung, nämlich den Verzicht auf eine Geräteabgabe. Er wurde nicht weiterbehandelt, weil die Frage vor dem Bundesgericht hängig war. Nun hat das Bundesgericht – nach dem Abschluss der Kommissionsberatung – entschieden, dass die Leerträgervergütung von Artikel 20 Absatz 3 auch auf Geräten erhoben werden kann, wenn damit Werke auf digitale Speichermedien, wie MP3-Player oder Harddisk-Recorder, kopiert werden.
    Die Künstlerinnen und Künstler haben sich darüber gefreut, die Konsumentinnen und Konsumenten haben empört reagiert und sehen darin eine doppelte Belastung der Verbraucher und Verbraucherinnen. Sie verlangen, dass der Gesetzgeber nun entsprechend legiferiert.
    In der Diskussion und auch in den Zuschriften, die wir erhalten haben, wurde hier ein Gegensatz zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und Urheberinnen und Urhebern konstruiert. Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Gegensatz tatsächlich besteht, und ich möchte zur Position der SP-Fraktion Folgendes klar festhalten: Für die SP ist es unbestritten, dass die Künstlerinnen und Künstler einen ganz klaren Anspruch auf Vergütung für ihre Werke haben und dass dieser Anspruch nicht infrage gestellt werden darf. Für uns ist es klar, dass die Urheberinnen und Urheber für ihre Werke entschädigt werden müssen und dass diese Rechte nicht ausgehöhlt werden dürfen. Deshalb ist im Übrigen auch der Antrag Riklin sehr problematisch und abzulehnen. Ebenso klar ist auf der anderen Seite, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden dürfen. Wir kämpfen ja in allen Bereichen gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Es geht aber auch nicht an, alle Konsumentinnen und Konsumenten unter den Generalverdacht zu stellen, sie würden illegal Werke beschaffen, herunterladen und konsumieren.
    Wir bezweifeln aber, ob die Sache im Rahmen dieser Debatte – zu dieser Frage hat es keine fundierte Diskussion gegeben – überhaupt entscheidungsreif ist. Es stellen sich sehr viele Fragen, die seriös geprüft werden müssen, so zum Beispiel die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils für neue Speichermedien, zum Zweiten aber auch die Verteilung der Einnahmen wie auch die Höhe der Verteilungskosten der Suisa. Ich habe über das Wochenende einmal den Jahresbericht angeschaut und habe gestaunt, dass hier Verwaltungskosten von 30 Millionen Franken anfallen. Davon profitieren nun sicher nicht die Künstlerinnen und Künstler. Als Drittes stellt sich die Frage des Vergütungssystems. Es ist für mich wirklich offen, ob dieses den neuen Technologien entspricht, und es ist für mich noch mehr offen, ob es wirklich den Künstlerinnen und Künstlern zugute kommt. Schauen Sie einmal den Jahresbericht der Suisa an! Sie werden sehen, dass die grosse Mehrzahl der Künstlerinnen und Künstler zwischen 1 und 99 Franken bekommen; vier erhalten eine Entschädgigung von über einer halben Million Franken. Ich denke, dass dieses System vielleicht auch hinterfragt werden muss. Diese Fragen müssen wir vertieft untersuchen. Die SP-Fraktion wird dies zum Anlass nehmen, die Fragen wirklich seriös zu prüfen. Das ist aber heute nicht mit der nötigen Seriosität möglich. Wir denken deshalb auch: Es ist nicht Gegenstand der Vorlage; wir werden von einer entsprechenden Regelung absehen müssen und wollen.
    Wir sind für Eintreten auf die Vorlage und bitten Sie noch einmal um eines: Schränken Sie die Rechte der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Informationsgesellschaft nicht ein, und lehnen Sie die entsprechenden Minderheitsanträge ab!

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