Blaupunkt Travelpilot:
Angereicherte Realität

Blaupunkts TravelPilot bringt das Konzept des “HUD” in einem GPS-Navigationsgerät: Die Routenanweisungen werden in die Realität eingeblendet.


Was für Kampfpiloten der Standard ist, kann für Strassenverkehrsteilnehmer eigentlich nur gut genug sein: Die Überlagerung der “Realität” mit Zusatzinformationen, üblicherweise in einem Jet-Pilotenhelm via Head-Up-Display (HUD) verwirklicht.

Blaupunkt hat das Konzept jetzt in ein Navigationsgerät integriert:

Die TravelPilot Modelle 500 und 700 verfügen in ihrem “Rücken” über eine Videokamera, welche die Ansicht der Strasse vor dem Fahrzeug auf den Bildschirm bringt – und das Navigationsgerät blendet die Abbiege-Anweisungen direkt ins Live-Bild ein.

Dies ist eine ziemlich simple Anwendung, und sie soll weniger dazu dienen, dass ein Automobilist “blind” fahren kann, als dass die Anweisungen des Routenplaners als überlagerte Darstellung auf der reale Umgebung leichter zu verstehen sind. Ausserdem bleibt auch beim Blick auf das Navigationsgerät alles im

Aber nur dabei wollte es Blaupunkt nicht belassen – wenn schon eine optische Erfassung der Umgebung anlegen, dann kann man auch ein bisschen mehr damit anfangen: Angeblich sollen die TravelPiloten Strassenbeschilderungen – namentlich Geschwindigkeitsbegrenzungen – im Videostrom erkennen und darauf im vergleich mit der gefahrenen Geschwindigkeit reagieren. Andere Navigationsgeräte erledigen das heute auch schon, allerdings meistens anhand des Strassentyps und der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung und nicht nach tatsächlicher Beschilderung.

Einen Haken hat die Blaupunkt-Erfindung: In der Schweiz darf sie nicht benutzt werden. Bei den Eidgenossen ist es nämlich inzwischen verboten, ein Navigationsgerät hinter der Windschutzscheibe im Blickfeld des Fahrers zu befestigen. Offenbar finden die Behörden in der Schweiz, es sei sicherheitstechnisch sinnvoller, wenn der Fahrer immer mal wieder irgendwo ins Dunkle des Wageninnern guckt, statt mit einem leichten Schwenk des Blicks kurz das Navi zu erfassen.

Die Blaupunkt Travelpilot Modelle 500 und 700 (letzteres bietet neben Spracheingabe und Bluetooth, welches beide Geräte beherrschen, auch noch einen WLAN-Internetzugang, Stauwarn-Funk TMC und Blitzer-Warnung sowie Digitaltv DVB-T für die Fahrpausen) sollen demnächst in der Preisregion von 400 und 500 Euro erhältlich sein.

Produktseite Blaupunkt Travelpilot

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3 Kommentare

  1. souli
    schrieb am 8. September 2008 um 13:38 Uhr (#)

    laut zh-polizei ist es nicht verboten, das navi an der windschutzscheibe zu befestigen, es darf nur nicht die sicht versperren

    siehe:

    http://stadt-zuerich.ch/i…here_verwendung.html

    ausserdem sollte man diesen artikel nochmal korrekturlesen…

  2. Stefan S.
    schrieb am 8. September 2008 um 15:45 Uhr (#)

    Stapo ZH:

    Ausgehend von Artikel 71 Absatz 5 VTS darf deshalb die Sichtverdeckung das dort vorgeschriebene Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Das heisst, der Fahrzeugführer muss einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von 12 m oder mehr vor ihm auf der Fahrbahn befindet, noch erkennen können. Mittig in der Frontscheibe angebrachte Navigationsgeräte stehen im Widerspruch zu dieser Vorschrift: Sie bewirken einen blinden Fleck von gefährlicher Grösse.

    Gestützt auf diese Überlegungen erscheint eine Montage am oberen oder unteren Rand der Frontscheibe vertretbar. Insbesondere am unteren Rand im Winkel von Armaturenbrett und Frontscheibe wird der gesetzlich zulässige Sichtfeldschatten (Radius 12 Meter) durch die heute handelsüblichen Geräte in der Regel nicht verletzt oder nur geringfügig tangiert.

  3. Peter Honegger
    schrieb am 8. September 2008 um 15:47 Uhr (#)

    ausserdem sollte man diesen artikel nochmal korrekturlesen

    Der Vergleich mit einem Pilotendisplay ist ein cooler Journispruch aber vollkommen falsch. Headupdisplays im Jet funktionieren ganz anders.

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