T-Mobile mahnt Sipgate ab:
Keine Sympathie für VoIP
Dass T-Mobile bei der Durchsetzung der iPhone-Vertragsbedingungen auf jedes Detail achtet, davon war auszugehen. Sipgates VoIP-Client ist dem rosa Riesen entsprechend auch ein Dorn im Auge. Und sicherheitshalber mahnt er den Anbieter jetzt ab.
Als ich mich im Zuge der Recherche zu unserem “iPhone in Deutschland”-Special mit den genauen Vertragskonditionen beschäftigt habe, bin ich vor allem über den folgenden Satz gestolpert: “Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages“. Warum? Nun, es war davon auszugehen, dass es früher oder später im AppStore Programme für eben jene Verwendungszwecke geben würde. Entsprechend gespannt war ich auf die Antwort auf die Frage, wie T-Mobile die Verwendung solcher Programme unterbinden will. Eine Antwort gibt es mittlerweile – den Software-Hersteller einfach verklagen:
So geschehen im Fall von sipgate, die einen VoIP-Client für gejailbreakte iPhones zur Verfügung stellen (den wir an dieser Stelle bereits vorgestellt haben). In einem Brief an die Firma ließ T-Mobile verlauten, dass sipgate mit dem Programm das laut Vertrag ebenfalls verbotene Jailbreaking noch attraktiver mache und damit die Kunden zum Vertragsbruch führe.
Im Gegenzug dazu kam seitens sipgate der Kommentar, dass der Client nur über WiFi zu benutzen sei und damit sowieso nicht im T-Mobile-Netz benutzbar sei. In der Theorie richtig, in der Praxis aber prinzipiell schon eine Gefahr: Hat man einen Vertrag bei T-Mobile hat man je nach Vertragsart auch eine HotSpot-Flatrate im Paket enthalten, mit der das Programm nutzbar wäre.
Dass Anbieter wie T-Mobile verständlicherweise scharf sind darauf, dass die Kunden über ihre Netze telefonieren, ist verständlich, ebenso, dass sie sich auf die eigenen (zugegebenermaßen recht einschränkenden) Tarifbedingungen berufen. Die Argumentation, die Verbreitung einer Software zu aus diesem Grunde zu verhindern, ist aber alles andere als nachvollziehbar, da das Programm weltweit benutzt werden kann. Vor allem, weil die Abmahnung für ein Programm bestimmt ist, das es aktuell lediglich in einer Beta-Version gibt und gerüchteweise wohl auch nie als offizielle App in den AppStore kommen soll.
Entsprechend halte ich einen Erfolg der Abmahnung für eher unwahrscheinlich. Aber warten wir ab, mit welchen Überraschungen der rosa Riese demnächst wieder um die Ecke kommt.
Anmerkung von Peter Sennhauser:
Die Geschichte ist umso absurder, als T-Mobile in den USA noch vor dem Verkaufsstart des ersten iPhones ein Angebot inklusive Handy-Modellen mit SIP lancierte, das kostenloses VOIP über das heimische Wlan ermöglicht und sogar angefangene Gespräche, die beim Verlassen des Hauses automatisch ins GSM-Netz übertragen wurden, gratis weiterführte.
Ferner ist das SIP-Protokoll nach meinen Erfahrungen (ironischerweise mit einem T-Mobile-Abo mit Daten-Flatrate inklusive Nutzung aller T-Mobile-Hotspots in den USA für 80$ im Monat) auf den Mobilfunk-Datendiensten nicht verfügbar, während ich allerdings via EDGE und Fring sogar Skype-Telefonate mit meinem Nokia E61i durchführen kann.
T-Mobile versucht hier also die Nutzung einer von ihr vertriebenen, aber vom Hersteller Apple lizenzierten Hardware einzuschränken, die den Vertrag des Kunden mit T-Mobile nicht direkt betrifft, weil die Dienstleistung der T-Mobile gar nicht beansprucht würde.
Das mutet etwa so an, wie wenn der ADAC Zwecks besseren Absatzes der Strassenatlasse seinen Mitgliedern per Statuten die Nutzung von Navigationsgeräten verbieten und dann TomTom und Garmin verklagen würde, weil sie dem Bruch der Bedingungen Vorschub leisten.
Ausser beim Landgericht Hamburg hat sowas hoffentlich keine Chance.
[via TUAW]



































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