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Pay-TV hacken:
Bald Schluss mit Gratis-Lustig?

Von Wolf-Dieter Roth am 7. Februar 2008 um 15:36 Uhr Kommentare (1)
Kategorien: Deutschland, Home-Entertainment, Schweiz, TV, Österreich

Auch neuerdings.com wusste es schon länger, mit Hilfe des TÜV Rheinland haben es nun auch die Börsianer kapiert: Die Premiere-Verschlüsselung wurde geknackt. Bastler funktionierten reguläre Receiverboxen wie die Kathrein UFS-910 mit entsprechender Software um, die eigentlichen Geschäftemacher importierten dagegen No-Name-China-Boxen und spielten die Software zum Gratis-Gucken gleich auf, um die Boxen dann gegen entsprechenden Aufschlag unterm Ladentisch anbieten zu lassen.

premiere krimi
Premiere hat mit dem Kampf gegen Hacker seinen eigenen Krimi.

Die bei Premiere benutzte Verschlüsselungstechnik stammt vom Schweizer Unternehmen Kudelski. Die Börse hat die News über den Premiere-Hack dann auch mit einem Taucher von 16,4 Prozent der Kudelski-Aktie quittiert.

Premiere will nun die Verschlüsselungstechnik aufrüsten und dazu Premiere-Nutzer mit 4,3 Millionen neuen Schlüsselkarten ausstatten. Die Kosten dafür muss anscheinend Kudelski tragen, was diese einen einstelligen Millionbetrag kosten soll. Danach wird umgeschaltet und dann werden die Gratislösungen nur noch einen schwarzen Bildschirm zeigen.

Zahlende Kunden müssen übrigens keinen Ärger befürchten: Die neuen Schlüsselkarten werden auch weiterhin mit legalen CI-Modulen wie dem Alphacrypt in Receivern funktionieren, die nicht offiziell von Premiere zertifiziert wurden. Diese Variante, obwohl teurer als ein Premiere-zertifizerter Receiver, ist angesichts des Komfortgewinns beliebt und nicht strafbar - man sollte nur der Premiere-Hotline nichts davon erzählen, da man mit derartiger Hardware gegen die Vertragsbestimmungen verstößt. Das kann allerdings maximal eine Abokündigung zur Folge haben.

Halbwegs unkritisch ist es auch, in einem Land, in dem ein Pay-TV-Sender nicht legal abonniert werden kann, also beispielsweise der Schweiz bei Premiere, das nur in Deutschland und Österreich angeboten wird, eine Gratislösung zu nutzen. Oder aus Spieltrieb zu hacken, wenn man ein legales Abonnement hat. Allerdings nicht, wenn man eine Karte zahlt und dann drei weitere Hacklösungen für Kinder, Oma und Tante aufstellt.

Wer allerdings ohne Abo ein Programm per Hack gratis guckt, das in seinem Land legal vertrieben wird, bewegt sich auf dünnem Eis: Ein spezielles EU-Gesetz, nach seinem Initiator Leo Kirch, einst Gründer von Premiere, gerne “Lex Leo” genannt, verfolgt Pay-TV-Schwarzgucker wenn auch nicht in der Schweiz, doch zumindest in Deutschland und Österreich härter, als es die Musik- und Filmindustrie je bei Filesharing tun kann. Hausdurchsuchungen nach Verpetzen durch abgelegte Freundinnen sind hier nichts Ungewöhnliches, und dann ist nicht nur der Receiver weg, sondern auch Fernseher und Computer. Letzterer, um so zu ermitteln, wie der TV-Hacker zu seinen Informationen kam, auch wenn der seine “Superbox” nur fertig konfiguriert gekauft und selbst nichts gehackt hat: Wie bei Drogen wird jeder Konsument hier auch zunächst einmal auch als Erzeuger oder Dealer verdächtigt.

Mitarbeit: Kurt Haupt

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