Vorgezogene Kopier-Abgabe auf MP3-Playern in der Schweiz
Unschöne Nachrichten aus Lausanne: das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von Konsumentenorganisationen nicht eingetreten. Die vorgezogene Abgabe auf MP3-Player kann demnach eingeführt werden.
MP3 Player werden in der Schweiz ab September wohl bis zu CHF 38.- teurer. Das Bundesgericht hat heute bekanntgegeben, auf eine Beschwerde von Konsumentenorganisationen nicht einzutreten und hat (zum Glück) eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaften (SUISA etc.) abgewiesen. Doch um was geht es eigentlich? Hersteller und Importeure von MP3-Playern und Harddisk-Recordern sollen gemäss den Verwertungsgesellschaften fortan auf diesen Produkten eine Abgabe entrichten müssen. Was es mit dieser Vergütung auf sich hat, kann man im publizierten Entscheid nachlesen:
Der neue Tarif sieht eine Vergütung auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddiscs und ähnlichen digitalen Leerträgern für das private Kopieren von Werken und Leistungen mit reinen Tonaufnahmegeräten und kombinierten audiovisuellen Aufnahmegeräten vor.
Im Prinzip sollen mit der Abgabe Künstler für ihre Tätigkeit entschädigt werden. Die Tarife werden einerseits nach Speicherart (Flash vs. Festplatte) und andererseits nach Verwendung (Audioplayer vs. “Audiovisions-Aufnahmegerät”) unterschieden. Für eine Festplatte in einem iPod muss man zum Beispiel 46.9 Rappen pro Gigabyte bezahlen (80GB * CHF 0.469 = CHF 37.52). Tolle Sache. Interessanterweise sind PC-Festplatten von diesem Tarif ausgenommen.
Vier Konsumentenschutzorganisationen haben gegen diesen Tarif Beschwerde eingelegt, sind jedoch mit den folgenden Begründungen abgeblitzt:
Die Konsumentenschutzorganisationen (Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana, Fédération romande des consommateurs, Konsumentenforum, Stiftung für Konsumentenschutz) sind keine massgebenden Nutzerverbände gemäss Art. 46 Abs. 2 URG und es kommt ihnen in diesem Verfahren somit keine Parteistellung zu.
und
Nach der Feststellung der Schiedskommission haben diejenigen Konsumentenschutzorganisationen, die im vorliegenden Verfahren eine Stellungnahme einreichten, es unterlassen, ihre Repräsentativität zu belegen bzw. insbesondere ihre Statuten einzureichen. Es lasse sich daher nicht beurteilen, inwiefern sie bzw. ihre Mitglieder durch den strittigen Tarif besonders betroffen seien und inwiefern es zu ihren statutarischen Aufgaben gehöre, die Interessen von Urheberrechtsnutzern in fraglicher Hinsicht zu vertreten.
Die Branchenverbände wollten sogar einen noch höheren Tarif geltend machen, sind aber glücklicherweise ebenfalls abgeblitzt. Demnach wird dieser Tarif per 1. September 2007 in Kraft treten. Einige Dinge machen mich als nicht-Juristen jedoch stutzig (und für Inputs in den Kommentaren sind wir dankbar):
Einerseits ist immer von “Audioaufnahmegeräten” die Rede. Ein iPod ist meiner Meinung nach von Haus aus kein Aufnahmegerät, sondern ein Abspielgerät. Andererseits sollen “Werkverwendungen zum Eigengebrauch” gemäss Artikel 20 URG nicht unter diesen Tarif fallen. Das öffentliche Abspielen kopierter Werke ab iPod dürfte doch, gelinde gesagt, ein extremer Ausnahmefall sein. Wo wird nun also der Strich gezogen?
Wie dem auch sein, andernorts würde man hier von einer “Doppelbesteuerung” sprechen. Schliesslich erhalten die Künstler ja bereits eine Entschädigung, wenn man ihre Musik im CD-Laden oder im iTunes Store kauft.
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Mick
für einmal hat hier die Apple-Gemeinde ganz klar das Nachsehen. Die meisten Importeure / Anbieter von MP3 Playern und vor allem Festplattenrekordern werden schnell auf die Idee kommen, die Geräte in der Schweiz ohne eingebaute Festplatte, bzw. Flash-Speicher zu verkaufen. Separat verkaufte Datenspeicher sind nämlich nicht gebührenpflichtig. Im Gegensatz zu modular und offen gebauten Geräten sind die Ipods hier wirklich im Nachteil.
Dominik
Und darum werde ich bei einer allfälligen Preiserhöhung die Geräte und Speichermedien im angrenzenden Ausland beziehen. So ein Schwachsinn kann ich einfach nicht unterstützen.
Mick
Schwachsinn ist zwar der Entscheid des BG und die Argumentation der Suisa. Aber unterstützt werden damit im Prinzip die Musiker … auch wenn gewisse Zweifel an der Durchlässigkeit der Suisa berechtigt sind.
b477
Ehmmm… Wieso bezahlt man überhaupt noch für Musik? Wenn die Suisa das Geld jetzt so eintreiben will, soll dementsprechend die Musik kostengünstig werden oder besser gratis. Das ganze wird so oder so umgangen durch Kauf der Einzelteile (Speicher/Gehäuse). Es ist immer das selbe nur noch mehr Geld eintreiben und die Tarife erhöhen… Das kann ja keiner ernst nehmen. Naja Not mach bekanntlich erfinderisch! Lasst euch nicht unterkriegen.
Gruss
Dominik
Ich möchte selber entscheiden welche Künstler ich unterstützen möchte in dem ich die entsprechende CD kaufe. Wenn nun aber noch weitere Abgaben verlangt werden die nach einem (kommerziellen) Schlüssel verteilt werden dann hab ich ein Problem damit.
Ich mag z.B. DJ Bobo überhaupt nicht aber da er sehr viele CDs verkauft wird er wohl auch im Verhältnis mehr vom grossen Topf erhalten.
Markus
Klare Sache - ab September werde ich auch eine Software installieren, bei der ich kostenlos Musik herunterladen kann. Bisher habe ich das gemieden, denn ich finde, die Musiker sollen für ihre Kreativität auch bezahlt werden. Dass die suisa nun aber 2x abgearnieren will ist klare Abzockerei. Zudem scheint mir, dass dieser Entscheid wiedereinmal auf Beamten- und Richter-Amtsschimmel basiert und nicht wirklich auch einer rechtlichen Grundlage. Die Richter und Rechtsverdreher sind eben vermultich dermassen veraltet, dass sie nur auf DRS2 klassische Musik geniessen und somit keine “komlizierten”, technischen Hilfsmittel ausser den bald auch Suisa-Pflichtigen Hörgeräten benötigen.
Eine Sauerei dem nun einzig die Künstler selber entgegenwirken könnten - mit Protest aus den eigenen Reihen.
Stefan S.
Ich bezahle einmal für CD’s die Urheberrechtsabgaben. Dann wenn ich Songs im iTMS kaufe auch. Wieso soll ich eine Abgabe _doppelt_ bezahlen? Die einzig vernünftige Antwort die ic auf diese Steuer habe ist, alle Schweizer darauf hinzuweisen dass das _Down_loaden von Songs durchaus legal ist. Nur das Uploaden nicht. Ich habe jedenfalls zum letzten Mal eine CD gekauft.
SUISA wollte ja schon Guuggenmusiken besteuern wenn diese Songs covern. Die Idiotie und Sinnlosigkeit der Besteuerung in der Musikbranche nimmt bedenkliche Ausmasse an. Wann kommen die mit einer Internet-Leitung-Steuer weil man damit illegal Lieder runterladen könnte?!?!?
Diese neue Abgabe bezeichnet JEDEN Käufer eines MP3 Players direkt als illegal. Ob diese Praxis rechtens ist ist mehr als fraglich.
by the way… Zitat:
2. Hersteller und Importeure
2.1 Der Tarif richtet sich an Hersteller und Importeure von Leer-Datenträgern.
Damit ist eine Preiserhöhung nicht zwingend, Apple hat z.B. eine recht fette Marge auf den iPods…
Trotzdem: Jeden als illegal zu taxieren ist eine ? sorry ? verdammte Schweinerei!
Lukas Müller
Bin kein Urheberrechtsexperte. Habe aber versucht, mir einen Reim daraus zu machen. Wegen dem Eigengebrauch (E.1.2): Gemäss Art. 19 Abs. 1 URG dürfen veröffentlichte Werke zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt gemäss lit. a jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde. Diese Werkverwendung im privaten Kreis ist unter Vorbehalt von Art. 20 Abs. 3 URG vergütungsfrei (Art. 20 Abs. 1 URG). Art. 20 Abs. 3 URG liegt nun fest, dass, wer Leerkassetten und andere zur Aufnahme von Werken geeignete Ton- und Tonbildträger herstellt oder importiert, dem Urheber oder der Urheberin für die Werkverwendungen nach Artikel 19 eine Vergütung schuldet. D.h. der Hersteller oder Importeur von Leerkassetten und anderen zur Aufnahme von Werken geeignete Ton- und Tonbildträger schuldet eine Vergütung, weil seine Produkte Werke im Rahmen des Eigengebrauchs aufnehmen können. Diese Regelung wurde sinngemäss für den Tarif übernommen. Der neue Tarif richtet sich denn auch an Hersteller und Importeure von Leer-Datenträgern.
“Aufnehmen” meint m.E. im technischen Sinne, dass Werke darauf festgehalten werden können (E.7.2.1). Dies kann auch durch speichern geschehen.
Ich hoffe, das hilft ein bisschen.
Gruss Lukas
andreas
Die Schweiz ist im Gegensatz zu den Nachbarstaaten eines der wenigen Länder, das keine UHG auf MP3-Player usw. zahlen musste. Jetzt sind leider die schönen Zeiten vorbei, dass Geräte wie iPod und Co. in CH deutlich günstiger sind als in Frankreich oder Deutschland. Vielleicht aktualisiere ich ja noch meinen iPod…
Die SUISA hat sich, mindestens zu Anfang der Diskussion, als ich mit den Vertretern von denen gesprochen habe, auf den Standpunkt gestellt, dass jedes Kopieren eines Musikstücks einen Mehrwert für den Anwender darstellt, der zu vergüten ist. Und sie sehen explizit den Transfer iTunes Store -> Anwender-Computer als einen Kopiervorgang (für den Apple Gebühren via Verkaufspreis entrichtet) und dann Anwender-Computer -> iPod als einen zweiten Kopiervorgang, den der Anwender über die Leerträgerabgabe zu bezahlen hat. Dass MP3-Player usw. als Leerträger gesehen werden, ist eine Interpretationssache, die vor allem die SKS nicht teilt, aber von der Schiedskommission gestützt wurde. Und das neue Urheberrechtsgesetz sollte MP3-Player usw. ohnehin als gebührenpflichtig deklarieren, aber da müsste jemand herausfinden, ob das in den unendlichen Revisionen nicht noch geändert wurde.
Diese Interpretation ist auch durchaus im Sinne der Leerträgerabgabe, mit der den Konsumenten das Recht zur Privatkopie erkauft wird. Denn auch wenn es für uns selbstverständlich ist, dass wir eine CD fürs Autoradio kopieren können und dürfen, ist dies eben ein Privileg, das durch die Leerträgerabgabe ermöglicht wird. So zahlen wir z.B. auf alle CD- und DVD-Rohlinge Leerträgerabgaben. Sind irgendwas um die 10 Rappen pro CD, kann man auf der Webseite der SUISA sicher nachlesen. D.h. die Doppelbesteuerung ist schon lange Realität.
Auf der anderen Seite kann man auch froh sein, dass sich SUISA und Co. mit einer Leerträgerabgabe zufrieden geben. Die SIMSA wollte im Zuge des revidierten Urheberrechtsgesetzes glatt die gesamte digitale Reproduktion verbieten lassen.
Übrigens: Wer glaubt, die Hersteller werden die Kosten langfristig selber tragen, ist naiv.
Damian Amherd
@ Stefan S: eine Umsatzeinbusse von bis zu CHF 40.- pro iPod wird Apple wohl kaum in Kauf nehmen. Da kann die Marge noch so fett sein.
Thomas Hautle
Mit der der Problematik vorgezogene SUISA-Gebühr und mp3-Player habe ich mich auch schon befasst. Mein Fazit ist, dass diese Gebühren nicht unbedingt gerechtfertigt sind. Gebühren werden ja bereits beim Kauf des Tonträgers bezahlt. Wenn ich nun meine nach URG erlaubte private Sicherungskopie, resp. Kopie zum Eigengebrauch mache oder die Daten auf einen anderen Datenträger lade, bezahle ich ja zweimal SUISA-Gebühren für dieselben Musikstücke. Schlimmer noch: ich benutze meinen iPod nicht nur als Musikabspielgerät sondern als externe Festplatte. Auch so bin ich gebührenpflichtig.
Irgendwo muss jedoch eine Grenze gezogen werden. Gemäss BGer ist dies bei der “vorwiegenden Bestimmung” des Geräts. M.E. eine sinnvolle Grenze.
Für den wohl häufigen Fall, dass sich jemand seine private CD-Sammlung digitalisiert und auf den iPod kopiert sind die Gebühren nicht gerechtfertigt, das sie bereits beim Kauf der CD’s bezahlt wurden. Allerdings kann der Verkäufer des iPods nicht wissen, wofür der Konsument das Gerät braucht, deshalb werden die Gebühren in jedem Fall erhoben.
Damian Amherd
BTW: Sowohl Thomas Hautle als auch Lukas Müller sind Kollegen von mir und sind beide ausgebildete Juristen.
Stefan S.
Danke für die Antworten, freue mich dass hier das Juristische auch mit einbezoen wird!
>
Ist diese Pauschal-”Illegalisierung” denn wirklich zulässig? Muss jetzt jeder, der einen iPod kauft zum Raubkopierer werden um die Gebühr zu rechtfertigen oder herauszuholen? Naja…
Wann kommt die TV-Gebühr mit der man dafür bezahlt, das man auf TV-Geräten über einen DVD-Player illegal kopierte Filme abspielen KÖNNTE? *grummel*
Der iPod darf aus meiner Sicht auch gerne 40.? mehr kosten. Für mich ist es die Sache wert. Darum geht es ja nicht mal aber gerade die SIMSA (digitale Reproduktion verbieten) werkelt einmal mehr kilometerweit am Markt vorbei :(
Zum Schluss noch etwas Ironie: «…dass jedes Kopieren eines Musikstücks einen Mehrwert für den Anwender darstellt» Ach so! Deshalb sind CD’s so schön teuer. Weil man sie auf verschiedenen Playern abspielen kann. Sogar weltweit!!
Stefan S.
Ich hab dann mal kurz die Gebühren für dieses Verfahren zusammengerechnet und bin auf stolze 75′000.? gekommen.
Dazu fällt mir irgendwie gar nichts mehr ein. Nix, rien, nada… Aber hey, nach exakt 2036,33 iPods à 36.? habt ihr die Kosten wieder drin.
Rein aus Neugierde: das iPhone ist ja ein Phone. Betroffen oder nicht? Und wenn von “Speicherkarten” die Rede ist: bezahle ich auf SD-Karten für Digicams auch Abgaben?
Jürg
MP3-Player-Urheberrechtsgebühr: Stiftung für Konsumenteschutz ruft zu Protestmails auf:
http://www.konsumentenschutz.ch/content/positionen_medien_mp3_abgabe_parteipraesidenten.html